Grenzgänger-Krankenversicherung in Liechtenstein
Vaduz im Sommer
Grenzgänger, die in Österreich wohnen und in Liechtenstein arbeiten können sich in Liechtenstein bei einer der drei anerkannten Versicherungen versichern. Alternativ können sie sich auch in Österreich bei einer privaten Versicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse ÖGK versichern.
Allgemeine Bestimmungen
Grenzgänger, die in Liechtenstein eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen sich über die in Liechtenstein geltende obligatorische Krankenpflege versichern oder einen anerkannten Versicherungsschutz aus dem Ausland verfügen.
Die Anmeldung hat innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht bei einer in Liechtenstein anerkannten Versicherung erfolgen. Die Versicherungspflicht beginnt bei Grenzgängern am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit in Liechtenstein. Wird dies Frist von drei Monaten versäumt weist das Amt für Gesundheit den Erwerbstätigen einer Krankenversicherung zu.
Experten finden
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