Gesetzliche Grenzgänger-Krankenversicherung in Österreich
Die ÖGK verfügt über ein großes Netzwerk an Vertragsärzten
Grenzgänger, die in Österreich wohnen und in Liechtenstein oder der Schweiz arbeiten verfügen über das Optionsrecht: Sie können sich auch in Österreich bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichern.
Allgemeine Bestimmungen
Die Versicherung bei der ÖGK wird in Liechtenstein und der Schweiz als gleichwertig anerkannt. Dies wird durch die gesetzlich vorgegebenen Versicherungsbedingungen und den Leistungsumfang erreicht.
Beginn der Versicherung
Die Selbstversicherung bei der ÖGK beginnt:
- Bei Personen, die in der Krankenversicherung pflichtversichert oder anspruchsberechtigt waren, im Anschluss an diese Versicherung (Anspruchsberechtigung), wenn der Antrag auf Selbstversicherung innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der vorangegangenen Versicherung (Anspruchsberechtigung) gestellt wird,
- bei allen anderen Personen (bzw. wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von sechs Wochen gestellt wird) mit dem Tag nach der Antragstellung.
Ende der Versicherung
Die Versicherung bei der ÖGK endet:
- mit dem Wegfall der Voraussetzungen,
- einen Tag vor dem Beginn der Pflichtversicherung,
- mit der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland,
- mit dem Ende des Kalendermonats, in dem die/der Versicherte ihren/seinen Austritt erklärt,
- mit dem Ende des zweiten Kalendermonats, für den ein Beitragsrückstand besteht, wenn die Beiträge für zwei Kalendermonate nicht entrichtet sind.
Tarifstruktur
Der Beitrag für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt 2021 € 454,86 Euro pro Monat (Wert für 2021).
Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten (Arbeitsverdienst, Erwerbseinkommen, sonstige Einkünfte und Vermögensverhältnisse) es rechtfertigen, ist eine Herabsetzung möglich. Hierzu ist ein eigener Antrag einzubringen und die wirtschaftlichen Verhältnisse sind nachzuweisen.
Experten finden
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