Einreiseverordnung Österreich ab 20.12.2021: 3G-Regel für Grenzgänger bleibt aufrecht
17. Dezember 2021 22:21
2G-Regel für alle Einreisenden angekündigt, Grenzgänger ausgenommen
Mit Montag, 20.12. werden die Einreisebestimmungen nach Österreich (9. und 10. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021) verschärft. Die Einreise nach Österreich ist dann für alle Personenkreise aus Gebieten mit geringem epidemiologischen Risiko nur mehr mit einem gültigen 2G-Nachweis erlaubt. Zusätzlich ist ein gültiger PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden) vorzuweisen, sofern keine Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann.
Kann ein zusätzlicher PCR-Test oder die Auffrischungsimpfung nicht nachgewiesen werden, ist eine Einreise trotzdem möglich. Nach der Einreise ist jedoch eine sofortige Heimquarantäne anzutreten. Diese Quarantäne kann erst beendet werden, wenn mindestens fünf Tage nach Einreise ein PCR-Test abgenommen und ein negatives Ergebnis erhalten wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance durchzuführen.
Ausnahmen für Grenzgänger, Schüler und Studierende und Familien
Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten nach wie vor Ausnahmen. Dieser Personenkreis muss wie gewohnt über einen 3G-Nachweis verfügen. Für Grenzgänger (Pendlerverkehr zu beruflichen Zwecken), zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners gilt demnach auch ein Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2. Ausgenommen davon sind Antigentests zur Eigenanwendung. Ergebnisse eines Antigentests auf SARS-CoV-2 und ärztliche Zeugnisse über solche verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Probenahme im Zeitpunkt der Einreise mehr als 24 Stunden zurückliegt.
Quellen
10. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021
9. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung 2021