Grenzgänger und Steuern
Was bleibt am Ende übrig? Diese Frage stellen sich viele Grenzgänger wenn ein neues Jobangebot vorliegt.
Wann lohnt sich eine Tätigkeit als Grenzgänger?
Ja oder nein: Soll ich mich für oder gegen das Jobangebot aus Liechtenstein oder der Schweiz entscheiden?
Pauschal lässt sich diese Frage oft nicht beantworten: Neben dem angebotenen Jahresbruttogehalt (meist in CHF) muss beachtet werden, dass Grenzgänger nach wie vor in Österreich steuerpflichtig sind. Zudem kommen oft noch längere Fahrtzeiten zur Dienststätte in der Schweiz oder in Liechtenstein. Wer eine Familie hat, muss Themen wie Familienbonus und Kindergeld bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen.
Weiters ist bei einer Stelle in Liechtenstein oder Schweiz auch zu klären, wie viele Urlaubstage eingeräumt werden. Im Schweizer Obligationenrecht sind die Mindestzahl der Urlaubstage 20. In manchen Branchen beträgt die Zahl mittlerweile mindestens 25 Urlaubstage pro Jahr.
Auch die Zahl der Feiertage ist zum Teil deutlich unterschiedlich: Während in Liechtenstein fast alle österreichischen Feiertage auch als Feiertage gelten, gibt es in der Schweiz von Kanton zu Kanton und zum Teil von Ort zu Ort deutliche Unterschiede bei der Zahl der Feiertage.
Die oben genannten Faktoren sind wichtige Bestandteile einer Gesamtbetrachtung, ob sich der Einstieg als Grengzänger lohnt.
Rechtliche Grundlagen
In den Doppelbesteuerungsabkommen hat Österreich mit Liechtenstein und der Schweiz festgelegt, wie Grenzgänger besteuert werden. Dabei wurde mit jedem Land ein eigenes Abkommen abgeschlossen. Während sich beide Abkommen im Grundsatz ähneln, gibt es im Detail interessante Unterschiede.
Details finden Sie hier: